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            <title>49. Vollversammlung: Anträge</title>
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                <title>49. Vollversammlung: Anträge</title>
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                        <title>A3: Ablehnung eines verpflichtenden sozialen Jahres für junge Menschen</title>
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                        <author>Vorstand</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. lehnt die Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahres für junge Menschen ab.Freiwilliges Engagement ist ein tragendes Element unserer demokratischen Gesellschaft – es lebt von der freien Entscheidung, Verantwortung zu übernehmen. Ein Pflichtjahr widerspricht diesem Prinzip und entwertet das vielfältige Engagement, das junge Menschen bereits heute leisten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. fordert die Landesregierung auf, sich für den Ausbau bereits bestehender Freiwilligendienste, einschließlich einer dynamischen Erhöhung des Taschengelds, sowie deren besserer finanziellen Absicherung gegenüber dem Bund einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der politischen Debatte wird das soziale Pflichtjahr häufig als Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen ins Spiel gebracht. Junge Menschen sollen damit der Gesellschaft etwas „zurückgeben“ und so den Zusammenhalt stärken. Doch dieser Ansatz greift zu kurz. Schon heute engagieren sich viele junge Menschen freiwillig und tragen in ganz unterschiedlichen Bereichen Verantwortung. Ein Pflichtjahr übersieht diese Realität, entwertet bestehendes Engagement und blendet die Perspektiven derjenigen aus, die es unmittelbar betreffen würde. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sehen Freiwilligkeit als Grundprinzip - Pflichtjahre widersprechen unserer verbandlichen Grundhaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Junges freiwilliges Engagement erleben wir täglich. Junge Menschen übernehmen seit jeher Verantwortung in Jugendverbänden, Sportvereinen, kulturellen Initiativen, Kirchengemeinden, Rettungsdiensten oder politischen Bewegungen. Diese Vielfalt trägt entscheidend zu einer lebendigen Demokratie und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt bei. Insofern „geben junge Menschen jetzt schon der Gesellschaft etwas zurück“, was wertschätzend anzuerkennen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Freiwilligkeit funktioniert – und verdient mehr Unterstützung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schon heute engagieren sich jedes Jahr zehntausende junge Menschen in Freiwilligendiensten. Laut Bundesstatistik nehmen allein im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) regelmäßig etwa fünfzigtausend junge Menschen teil, im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind es im Jahresdurchschnitt rund fünfunddreißigtausend und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) mehrere tausend. Diese Zahlen zeigen, dass die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Gesellschaft einzusetzen, vorhanden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Was fehlt, sind bessere Rahmenbedingungen, damit sich noch mehr junge Menschen für diesen Weg entscheiden können.  </p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 10 Nov 2025 11:59:48 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Ablehnung eines verpflichtenden sozialen Jahres für junge Menschen</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55906</link>
                        <author>Vorstand</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55906</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. lehnt die Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahres für junge Menschen ab.Freiwilliges Engagement ist ein tragendes Element unserer demokratischen Gesellschaft – es lebt von der freien Entscheidung, Verantwortung zu übernehmen. Ein Pflichtjahr widerspricht diesem Prinzip und entwertet das vielfältige Engagement, das junge Menschen bereits heute leisten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. fordert stattdessen stattdessen die Landesregierung auf, sich für eine nachhaltige Stärkung und eine nachhaltige Stärkung und den Ausbau bestehender Freiwilligendienste gegenüber dem Bund einzusetzen. Dazu gehören u.a. eine deutliche Erhöhung des Taschengeldes, eine bessere finanzielle Absihcerung, der Abbau infrastrktureller Hürden (z.B. ÖPNV), sowie die stärkere Anerkennung des persönlichen und gesellschaftlichen Mehrwerts für jungen Menschen. Dazu gehören u.a. eine bessere finanzielle Absicherung, der Abbau infrastruktureller Hürden (z. B. ÖPNV), sowie die stärkere Anerkennung des persönlichen und gesellschaftlichen Mehrwerts für junge Menschen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der politischen Debatte wird das soziale Pflichtjahr häufig als Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen ins Spiel gebracht. Junge Menschen sollen damit der Gesellschaft etwas „zurückgeben“ und so den Zusammenhalt stärken. Doch dieser Ansatz greift zu kurz. Schon heute engagieren sich viele junge Menschen freiwillig und tragen in ganz unterschiedlichen Bereichen Verantwortung. Ein Pflichtjahr übersieht diese Realität, entwertet bestehendes Engagement und blendet die Perspektiven derjenigen aus, die es unmittelbar betreffen würde. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sehen Freiwilligkeit als Grundprinzip - Pflichtjahre widersprechen unserer verbandlichen Grundhaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Junges freiwilliges Engagement erleben wir täglich. Junge Menschen übernehmen seit jeher Verantwortung in Jugendverbänden, Sportvereinen, kulturellen Initiativen, Kirchengemeinden, Rettungsdiensten oder politischen Bewegungen. Diese Vielfalt trägt entscheidend zu einer lebendigen Demokratie und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt bei. Insofern „geben junge Menschen jetzt schon der Gesellschaft etwas zurück“, was wertschätzend anzuerkennen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Freiwilligkeit funktioniert – und verdient mehr Unterstützung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schon heute engagieren sich jedes Jahr zehntausende junge Menschen in Freiwilligendiensten. Laut Bundesstatistik nehmen allein im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) regelmäßig etwa fünfzigtausend junge Menschen teil, im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind es im Jahresdurchschnitt rund fünfunddreißigtausend und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) mehrere tausend. Diese Zahlen zeigen, dass die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Gesellschaft einzusetzen, vorhanden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Was fehlt, sind bessere Rahmenbedingungen, damit sich noch mehr junge Menschen für diesen Weg entscheiden können.  </p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 10 Nov 2025 11:59:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Ablehnung eines verpflichtenden sozialen Jahres für junge Menschen</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55905</link>
                        <author>Vorstand</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55905</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. lehnt die Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahres für junge Menschen ab.Freiwilliges Engagement ist ein tragendes Element unserer demokratischen Gesellschaft – es lebt von der freien Entscheidung, Verantwortung zu übernehmen. Ein Pflichtjahr widerspricht diesem Prinzip und entwertet das vielfältige Engagement, das junge Menschen bereits heute leisten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. fordert stattdessen die Landesregierung auf, sich für eine nachhaltige Stärkung und den Ausbau bestehender Freiwilligendienste gegenüber dem Bund einzusetzen. Dazu gehören u.a. eine bessere finanzielle Absicherung, der Abbau infrastruktureller Hürden (z. B. ÖPNV), sowie die stärkere Anerkennung des persönlichen und gesellschaftlichen Mehrwerts für junge Menschen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der politischen Debatte wird das soziale Pflichtjahr häufig als Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen ins Spiel gebracht. Junge Menschen sollen damit der Gesellschaft etwas „zurückgeben“ und so den Zusammenhalt stärken. Doch dieser Ansatz greift zu kurz. Schon heute engagieren sich viele junge Menschen freiwillig und tragen in ganz unterschiedlichen Bereichen Verantwortung. Ein Pflichtjahr übersieht diese Realität, entwertet bestehendes Engagement und blendet die Perspektiven derjenigen aus, die es unmittelbar betreffen würde. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sehen Freiwilligkeit als Grundprinzip - Pflichtjahre widersprechen unserer verbandlichen Grundhaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Junges freiwilliges Engagement erleben wir täglich. Junge Menschen übernehmen seit jeher Verantwortung in Jugendverbänden, Sportvereinen, kulturellen Initiativen, Kirchengemeinden, Rettungsdiensten oder politischen Bewegungen. Diese Vielfalt trägt entscheidend zu einer lebendigen Demokratie und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt bei. Insofern „geben junge Menschen jetzt schon der Gesellschaft etwas zurück“, was wertschätzend anzuerkennen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Freiwilligkeit funktioniert – und verdient mehr Unterstützung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schon heute engagieren sich jedes Jahr zehntausende junge Menschen in Freiwilligendiensten. Laut Bundesstatistik nehmen allein im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) regelmäßig etwa fünfzigtausend junge Menschen teil, im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind es im Jahresdurchschnitt rund fünfunddreißigtausend und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) mehrere tausend. Diese Zahlen zeigen, dass die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Gesellschaft einzusetzen, vorhanden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Was fehlt, sind bessere Rahmenbedingungen, damit sich noch mehr junge Menschen für diesen Weg entscheiden können.  </p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 10 Nov 2025 11:55:49 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Ablehnung eines verpflichtenden sozialen Jahres für junge Menschen</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55904</link>
                        <author>Vorstand</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55904</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. lehnt die Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahres für junge Menschen ab. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. fordert stattdessen die Landesregierung auf, sich für eine nachhaltige Stärkung und den Ausbau bestehender Freiwilligendienste gegenüber dem Bund einzusetzen. Dazu gehören u.a. eine bessere finanzielle Absicherung, der Abbau infrastruktureller Hürden (z. B. ÖPNV), sowie die stärkere Anerkennung des persönlichen und gesellschaftlichen Mehrwerts für junge Menschen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der politischen Debatte wird das soziale Pflichtjahr häufig als Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen ins Spiel gebracht. Junge Menschen sollen damit der Gesellschaft etwas „zurückgeben“ und so den Zusammenhalt stärken. Doch dieser Ansatz greift zu kurz. Schon heute engagieren sich viele junge Menschen freiwillig und tragen in ganz unterschiedlichen Bereichen Verantwortung. Ein Pflichtjahr übersieht diese Realität, entwertet bestehendes Engagement und blendet die Perspektiven derjenigen aus, die es unmittelbar betreffen würde. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sehen Freiwilligkeit als Grundprinzip - Pflichtjahre widersprechen unserer verbandlichen Grundhaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Junges freiwilliges Engagement erleben wir täglich. Junge Menschen übernehmen seit jeher Verantwortung in Jugendverbänden, Sportvereinen, kulturellen Initiativen, Kirchengemeinden, Rettungsdiensten oder politischen Bewegungen. Diese Vielfalt trägt entscheidend zu einer lebendigen Demokratie und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt bei. Insofern „geben junge Menschen jetzt schon der Gesellschaft etwas zurück“, was wertschätzend anzuerkennen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Freiwilligkeit funktioniert – und verdient mehr Unterstützung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schon heute engagieren sich jedes Jahr zehntausende junge Menschen in Freiwilligendiensten. Laut Bundesstatistik nehmen allein im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) regelmäßig etwa fünfzigtausend junge Menschen teil, im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind es im Jahresdurchschnitt rund fünfunddreißigtausend und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) mehrere tausend. Diese Zahlen zeigen, dass die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Gesellschaft einzusetzen, vorhanden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Was fehlt, sind bessere Rahmenbedingungen, damit sich noch mehr junge Menschen für diesen Weg entscheiden können.  </p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 10 Nov 2025 11:53:41 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Erweitertes Führungszeugnis als verpflichtende Voraussetzung für die Beantragung und Verlängerung JuLeiCa</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/erweitertes-fuhrungszeugnis-als-verpflichtende-voraussetzung-fur-die-b-25444</link>
                        <author>Thüringer Karnevaljugend</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/erweitertes-fuhrungszeugnis-als-verpflichtende-voraussetzung-fur-die-b-25444</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. spricht sich dafür aus, dass bei der Antragstellung auf Ausstellung bzw. Verlängerung einer Jugendleiter*in-Card (Juleica) die Vorlage und Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses beim Träger, bei dem die Antragstellenden ehrenamtlich tätig sind, verpflichtende Voraussetzung ist.<br>
Die Mitglieder des Landesjugendring Thüringen e.V. werden aufgefordert, sich dieser anzunehmen und in ihren Strukturen auf entsprechende Umsetzung hinzuwirken.<br>
Der Vorstand und die Geschäftsführung werden beauftragt, im Kontext der Richtlinie des Landes auf eine Aufnahme dieser Regelung hinzuwirken.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Jugendleiterin-Card (Juleica) ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis für ehrenamtlich tätige Jugendleiter*innen. Sie weist sowohl eine absolvierte Qualifizierung als auch die grundsätzliche Eignung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach. Während die fachliche Befähigung durch den erfolgreichen Abschluss der Schulung gesichert ist, fehlt bislang eine einheitlich verpflichtende Überprüfung der persönlichen Eignung im Hinblick auf einschlägige Vorstrafen, insbesondere im Bereich von Sexualdelikten und<br>
anderen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es von entscheidender Bedeutung, dass ausschließlich Personen mit einwandfreiem Verhalten eine Juleica erhalten oder ihre bestehende Karte verlängern können. Nur so können die Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und das hohe Ansehen der Juleica langfristig erhalten und gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowohl bei der Neubeantragung als auch bei der Verlängerung der Juleica bietet eine klare, rechtlich abgesicherte und bundesweit anerkannte Grundlage. Durch die Möglichkeit, die Prüfung über das Jugendamt oder durch die Schulungsleitung vorzunehmen, bleibt das Verfahren für Träger und Antragstellende handhabbar und flexibel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dieser Maßnahme wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig gestärkt und ein einheitlicher Standard im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes geschaffen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 10 Nov 2025 00:06:28 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Kein generelles Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/kein-generelles-social-media-verbot-fur-unter-16-jahrige-8863</link>
                        <author>Vorstand</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/kein-generelles-social-media-verbot-fur-unter-16-jahrige-8863</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. lehnt ein generelles Verbot von Social Media für alle unter 16-Jährigen ab. Gleichzeitig bekräftigen wir die dringende Notwendigkeit, Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Jugendarbeit, Schulen, Familien, Politik und Plattformbetreiber müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen, damit junge Menschen die Chancen von Social Media (Information, Kommunikation, kreativer Ausdruck, digitale Teilhabe) nutzen können, ohne unnötig gefährdet zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. fordert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Altersbezogene Schutzmaßnahmen</strong><br>
Wir fordern eine altersdifferenzierte Schutzstrategie für die Nutzung sozialer Medien. Für Kinder unter 13 Jahren sollen eigene Accounts grundsätzlich nicht zulässig sein, da entsprechende Angebote für diese Altersgruppe ungeeignet sind. Für junge Menschen zwischen 13 und 17 Jahren müssen Plattformen verpflichtend jugendgerechte Einschränkungen vorsehen. Dazu gehören der Ausschluss von Livestreaming, Push-Benachrichtigungen, endloses Scrollen, personalisierter Werbung, der Verzicht auf individuelle Nutzungsprofile<a href="#_ftn1">[1]</a> und zusätzliche Schutzfunktionen für 13- bis 15-Jährige, die eine elterliche Begleitung erleichtern. Voraussetzung ist eine datenschutzkonforme Infrastruktur zur Altersverifikation, deren Aufbau auf europäischer Ebene vorangetrieben werden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Keine private Nutzung digitaler Endgeräte in der Schulzeit</strong><br>
Wir fordern, dass das im Thüringer Schulgesetz bereits verankerte Verbot der Nutzung (privater) digitaler Endgeräte (§ 30 Abs. 3a) einheitlich und konsequent umgesetzt wird. Ausnahmen dieser Regelungen sind von der Schulkonferenz zu beschließen. Für die Umsetzung des Verbots sind praktikable Aufbewahrungssysteme einzurichten.<a href="#_ftn2">[2]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Co-Regulation fördern</strong><br>
Wir fordern verbindliche Standards für Medienbildung in der Lehramtsausbildung, kontinuierliche Fortbildung aller Lehrkräfte sowie gezielte Programme zur Qualifizierung von Eltern und Fachkräften in Co-Regulation (zum Beispiel Umgang mit Nutzungszeiten, Schlaf, Konflikten, Cybermobbing <strong>und Cybergrooming</strong>).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Medienbildung weiter ausbauen</strong><br>
Thüringen ist mit dem Schulfach <em>Medienbildung und Informatik</em> Vorreiter in Deutschland. Damit allein ist es aber nicht getan. Wir fordern, dass die Qualität des Unterrichts regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird, dass Lehrkräfte verbindlich qualifiziert und ergänzende Angebote in Jugendarbeit und Elternarbeit systematisch gefördert werden. Nur so wird Medienbildung zu einem dauerhaften und wirksamen Schutzfaktor für junge Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Individuelle Nutzungsprofile entstehen, wenn Plattformen Daten über das Verhalten einzelner Nutzer*innen sammeln und daraus ein detailliertes Bild ihrer Interessen und Gewohnheiten erstellen. Diese Profile dienen der gezielten Werbung und der individuellen Steuerung von Inhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Vgl. Brailovskaia, et al. (2025). <a href="https://cdn.table.media/assets/briefings/research/2025_diskussionspapier_soziale_medien.pdf?utm_source=chatgpt.com">Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen</a>. hrsg. von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, S. 40 &amp; Tagesschau (2024). <a href="https://www.tagesschau.de/wissen/technologie/handy-verbot-schulen-100.html">Handyverbot in Schulen hat positive Effekte</a>.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In einem Gastbeitrag vom 14.08.2025 für die FAZ forderte Ministerpräsident Mario Voigt ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.<a href="#_ftn1">[1]</a> Er griff damit ein Thema auf, dass gesellschaftlich schon länger kontrovers diskutiert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Landesjugendring Thüringen e. V. lehnen wir ein generelles Verbot von Social Media für unter 16-Jährige ab. Ein solches Verbot wäre ein massiver Eingriff in Grundrechte junger Menschen wie Meinungs- und Informationsfreiheit und in das Recht auf digitale Teilhabe.<a href="#_ftn2">[2]</a> Zugleich ist die Wirksamkeit eines pauschalen Verbots wissenschaftlich nicht belegt. Die Leopoldina macht deutlich, dass es zwar Zusammenhänge zwischen Social-Media-Nutzung und Problemen wie Depressionen, Angststörungen oder Schlafstörungen gibt, aber noch nicht sicher ist, ob Social Media wirklich die Ursache dafür ist.<a href="#_ftn3">[3]</a> Auch die praktische Umsetzbarkeit eines Verbots bleibt fraglich. Altersangaben lassen sich leicht umgehen, technische Alterskontrollen<a href="#_ftn4">[4]</a> bergen Datenschutzrisiken und könnten zu Ausweichbewegungen auf weniger regulierte Angebote führen.<a href="#_ftn5">[5]</a> Soziale Medien sind zudem zentrale Räume für Information, Kommunikation, kreativen Ausdruck und gesellschaftliche Teilhabe.<a href="#_ftn6">[6]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig nehmen wir die bestehenden Risiken von Social Media<a href="#_ftn7">[7]</a> ernst. Exzessive Nutzung kann die psychische Gesundheit beeinträchtigen, etwa durch suchtähnliche Muster, „Doomscrolling“<a href="#_ftn8">[8]</a> und den Druck permanenter Vergleiche. Cybermobbing, sexualisierte Belästigung, Desinformation und problematische Körperideale sind reale Gefahren, die besonders junge Menschen treffen können. Das liegt nicht daran, dass es Jugendlichen grundsätzlich an der Fähigkeit zur Selbstregulation fehlt. In der Adoleszenz<a href="#_ftn9">[9]</a> reifen jedoch exekutive Kontrollfunktionen<a href="#_ftn10">[10]</a> wie die Fähigkeit zur Selbstkontrolle noch aus, während soziale Belohnung und Rückmeldungen durch Peers besonders stark wirken. Diese Kombination erhöht bei intensiver Social-Media-Nutzung die Anfälligkeit für negative Affekte, ungesunde Vergleichsdynamiken und problematische Nutzungsmuster. Schutzfaktoren sind konsistente Co-Regulation<a href="#_ftn11">[11]</a> durch Eltern und pädagogische Fachkräfte sowie schulische und außerschulische Medienbildung. Ergänzend braucht es aber auch Pflichten für Plattformen. Dazu zählen sichere Standardeinstellungen, transparente und steuerbare Algorithmen, keine personalisierte Werbung, Verzicht auf suchterzeugende Mechaniken und datenschutzkonforme Altersabsicherung.<a href="#_ftn12">[12]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine aktuelle Studie macht deutlich, dass viele junge Menschen selbstkritisch auf ihr Nutzungsverhalten blicken. Eine große Mehrheit sagt, dass sie mehr Zeit in sozialen Medien verbringt, als ihnen guttut. Ein Drittel empfindet die Nutzung sogar als erheblich belastend. Gleichzeitig lehnen die meisten ein generelles Verbot ab. Dieser scheinbare Widerspruch zeigt, dass junge Menschen die Ambivalenz von Social Media sehr genau wahrnehmen. Sie wollen nicht ausgeschlossen werden, sondern wünschen sich Unterstützung und klare Regeln, um ihre Nutzung besser steuern zu können.<a href="#_ftn13">[13]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daraus folgt eine differenzierte Position. Anstelle eines generellen Verbots setzen wir auf altersbezogene Schutzmaßnahmen, die digitale Teilhabe ermöglichen und gleichzeitig Risiken verringern. Dazu gehören verpflichtende Vorgaben für Plattformen sowie ein deutlicher Ausbau der Medienbildung in Schulen, Jugendarbeit und Elternarbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein internationaler Blick zeigt, dass die Ansätze im Umgang mit Social Media vielschichtig sind. In Australien gilt ab Dezember 2025 eine Social-Media-Mindestalter-Regelung. Plattformen müssen Konten von unter 16-Jährigen verhindern. Das Verbot setzt also bei den Plattformen an, nicht bei den Nutzer*innen. Das Verbot hat damit eine reale Vollzugsperspektive.<a href="#_ftn14">[14]</a> Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass viele junge Menschen das Verbot durch VPN-Dienste<a href="#_ftn15">[15]</a> umgehen.<a href="#_ftn16">[16]</a> Ein solches Vorgehen sendet aber dennoch ein gesellschaftliches Signal: Was verboten ist, gilt als riskant. Damit wird die Botschaft verstärkt, dass junge Menschen besonderen Schutz brauchen. Schweden setzt im Gegensatz zu Australien am pädagogischen Raum an und führt ab Herbst 2026 ein landesweites Handyverbot in Schulen und Orten der Nachmittagsbetreuung ein. Damit sollen Konzentration, Sicherheit und Interaktion gestärkt werden, ohne eine generelle Social-Media-Altersgrenze zu erlassen.<a href="#_ftn17">[17]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Vorschläge von Mario Voigt greifen nachvollziehbare Sorgen auf, etwa psychische Belastungen und schulische Überforderung. Sie greifen jedoch zu kurz, wenn sie auf eine pauschale Lösung setzen. Ein generelles Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige ist weder verhältnismäßig, noch praktikabel. Stattdessen fordern wir jugendgerechte Schutzmaßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. Voigt (2025) in der FAZ. <a href="https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/mario-voigts-digitalplan-smartphone-und-social-media-erst-ab-diesem-alter-110633763.html">Smartphone ab Vierzehn, Social Media ab Sechzehn</a>, erschienen am 14.08.2025.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Vgl. Dreyer (2025) für das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut. <a href="https://leibniz-hbi.de/die-huerden-eines-social-media-verbots-in-deutschland/">Die Hürden eines Social-Media-Verbots in Deutschland: Eine kurze juristische Analyse</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref3">[3]</a> Vgl. Brailovskaia, et al. (2025). <a href="https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Diskussionen/2025_Diskussionspapier_Soziale_Medien.pdf">Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen</a>. hrsg. von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, S. 6ff.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref4">[4]</a> Mit technischen Alterskontrollen sind Verfahren gemeint, die über die bloße Selbstauskunft hinausgehen, zum Beispiel Altersnachweise über Ausweisdokumente, Zahlungsdaten oder biometrische Verfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref5">[5]</a> Vgl. Dreyer (2025) für das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut. <a href="https://leibniz-hbi.de/die-huerden-eines-social-media-verbots-in-deutschland/">Die Hürden eines Social-Media-Verbots in Deutschland: Eine kurze juristische Analyse</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref6">[6]</a> Vgl. Brailovskaia, et al. (2025). <a href="https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Diskussionen/2025_Diskussionspapier_Soziale_Medien.pdf">Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen</a>. hrsg. von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, S. 13ff.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref7">[7]</a> Mit Social Media sind in dieser Position vorrangig plattformbasierte Netzwerke und Content-Sharing-Dienste wie Instagram, TikTok, Snapchat oder YouTube gemeint. Messenger-Dienste wie WhatsApp stehen im Grenzbereich. Sie sind primär Kommunikationsdienste, können aber durch Gruppenfunktionen und Statusmeldungen ähnliche Dynamiken und Risiken erzeugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref8">[8]</a> Doomscrolling bezeichnet das zwanghafte Konsumieren negativer Nachrichten in sozialen Medien, obwohl diese eine negative Wirkung auf ihre psychische Gesundheit haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref9">[9]</a> Adoleszenz ist die Lebensphase des Übergangs von der Kindheit zum Erwachsenenalter, die typischerweise im Alter von 10 bis 20 Jahren liegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref10">[10]</a> Exekutive Kontrollfunktionen sind geistige Fähigkeiten wie planen, sich konzentrieren und Impulse kontrollieren, die für die bewusste Steuerung des eigenen Verhaltens wichtig sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref11">[11]</a> Mit <em>Co-Regulation</em> ist die gemeinsame Gestaltung und Begleitung der Mediennutzung von Jugendlichen durch Erwachsene gemeint. Eltern und pädagogische Fachkräfte setzen dabei klare Regeln, geben Orientierung und unterstützen dabei, selbstständige und verantwortungsbewusste Nutzungsweisen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref12">[12]</a> Die Autor*innen des Diskussionspapiers <a href="https://cdn.table.media/assets/briefings/research/2025_diskussionspapier_soziale_medien.pdf?utm_source=chatgpt.com">Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen</a>, hrsg. von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfehlen für Konten von unter 18-Jährigen: Verbot von Werbung für Produkte und Inhalte, die die psychische und physische Gesundheit gefährden können; altersgerechte algorithmische Vorschläge; keine personalisierte Werbung; keine Generierung von Nutzungsprofilen; keine Partneranzeigen; keine Möglichkeit zur werbebasierten Monetarisierung (z. B. bezahlte Produktplatzierung, Affiliate-Links, Sponsoring); Datenschutzrichtlinien und -einstellungen in einfacher und leicht verständlicher Sprache und ergänzend für Konten von unter 16-Jährigen: ausschließlich Inhalte und Interaktionen mit bereits bestätigten Kontakten; kein Live-Streaming (weder Hosting noch passiver Konsum); keine Push-Nachrichten, kein Autoplay und kein endloses Scrollen („infinite scrolling“); S. 39.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref13">[13]</a> Vgl. Vodafone Stiftung (2025). <a href="https://www.vodafone-stiftung.de/wp-content/uploads/2025/09/Zwischen-Bildschirmzeit-und-Selbstregulation-Jugendstudie-Vodafone-Stiftung-2025.pdf">Zwischen Bildschirmzeit und Selbstregulation</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref14">[14]</a> Vgl. eSafetyCommissioner (o. J.). <a href="https://www.esafety.gov.au/about-us/industry-regulation/social-media-age-restrictions?utm_source=chatgpt.com">Social media age restrictions</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref15">[15]</a> VPN-Dienste (Virtuelles Privates Netzwerk) verschleiern den eigenen Standort im Internet. Damit können Nutzer*innen zum Beispiel so tun, als wären sie in einem anderen Land, um Sperren oder Altersbeschränkungen zu umgehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref16">[16]</a> Vgl. Tagesschau (2025). <a href="https://www.tagesschau.de/ausland/ozeanien/australien-social-media-104.html">Australiens Jugendliche umgehen Social-Media-Verbot</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref17">[17]</a> Vgl. Bryant (2025) in The Guardian. <a href="https://www.theguardian.com/world/2025/sep/16/sweden-nationwide-mobile-phone-ban-schools?utm_source=chatgpt.com">Sweden to implement nationwide mobile phone ban in schools</a>.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 08 Nov 2025 15:11:37 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B8: Christian Jänsch</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Christian-Jansch-33270</link>
                        <author>Christian Jänsch</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Christian-Jansch-33270</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/49Vollversammlung/Christian-Jansch-33270/embeddedpdf?file=%2F49Vollversammlung%2FChristian-Jansch-33270%2Fviewpdf%3FsectionId%3D23020"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 01 Nov 2025 19:25:37 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B7: Carolin Brand</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/carolin-brand-53123</link>
                        <author>Carolin Brand</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/carolin-brand-53123</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/49Vollversammlung/carolin-brand-53123/embeddedpdf?file=%2F49Vollversammlung%2Fcarolin-brand-53123%2Fviewpdf%3FsectionId%3D23020"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 30 Oct 2025 16:09:06 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B6: Bericht des Vorstandes 49. Vollversammlung</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Bericht-des-Vorstandes-49-Vollversammlung-40606</link>
                        <author>Peter Weise</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Bericht-des-Vorstandes-49-Vollversammlung-40606</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/49Vollversammlung/Bericht-des-Vorstandes-49-Vollversammlung-40606/embeddedpdf?file=%2F49Vollversammlung%2FBericht-des-Vorstandes-49-Vollversammlung-40606%2Fviewpdf%3FsectionId%3D23020"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 30 Oct 2025 12:10:07 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B5: Bewerbung als stellvertretende Vorsitzende - Susie Schulze THSJ</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Bewerbung-als-stellvertretende-Vorsitzende-Susie-Schulze-THSJ-16510</link>
                        <author>Susanne Schulze (Stellvert.Vorsitzende LJRT)</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Bewerbung-als-stellvertretende-Vorsitzende-Susie-Schulze-THSJ-16510</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/49Vollversammlung/Bewerbung-als-stellvertretende-Vorsitzende-Susie-Schulze-THSJ-16510/embeddedpdf?file=%2F49Vollversammlung%2FBewerbung-als-stellvertretende-Vorsitzende-Susie-Schulze-THSJ-16510%2Fviewpdf%3FsectionId%3D23020"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 29 Oct 2025 11:52:16 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4: Bewerbung als stellvertretende Vorsitzende</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Bewerbung-als-stellvertretende-Vorsitzende-13185</link>
                        <author>Sarah Lorenz BDKJ</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Bewerbung-als-stellvertretende-Vorsitzende-13185</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/49Vollversammlung/Bewerbung-als-stellvertretende-Vorsitzende-13185/embeddedpdf?file=%2F49Vollversammlung%2FBewerbung-als-stellvertretende-Vorsitzende-13185%2Fviewpdf%3FsectionId%3D23020"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Oct 2025 10:53:16 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B3: Beschlusstext Revisionsbericht 2024</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Beschlusstext-Revisionsbericht-2024-41529</link>
                        <author>Peter Weise</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Beschlusstext-Revisionsbericht-2024-41529</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/49Vollversammlung/Beschlusstext-Revisionsbericht-2024-41529/embeddedpdf?file=%2F49Vollversammlung%2FBeschlusstext-Revisionsbericht-2024-41529%2Fviewpdf%3FsectionId%3D23020"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 19 Oct 2025 16:06:46 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B2: Beschlusstext Haushaltsplan 2026</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Beschlusstext-Haushaltsplan-2026-38022</link>
                        <author>Peter Weise</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/Beschlusstext-Haushaltsplan-2026-38022</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/49Vollversammlung/Beschlusstext-Haushaltsplan-2026-38022/embeddedpdf?file=%2F49Vollversammlung%2FBeschlusstext-Haushaltsplan-2026-38022%2Fviewpdf%3FsectionId%3D23020"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 19 Oct 2025 16:03:50 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Ablehnung eines verpflichtenden sozialen Jahres für junge Menschen</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55758</link>
                        <author>Vorstand</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55758</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. lehnt die Einführung eines verpflichtenden sozialen Jahres für junge Menschen ab. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. fordert die Landesregierung auf, sich für den Ausbau bereits bestehender Freiwilligendienste, einschließlich deren besserer finanziellen Absicherung gegenüber dem Bund einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der politischen Debatte wird das soziale Pflichtjahr häufig als Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen ins Spiel gebracht. Junge Menschen sollen damit der Gesellschaft etwas „zurückgeben“ und so den Zusammenhalt stärken. Doch dieser Ansatz greift zu kurz. Schon heute engagieren sich viele junge Menschen freiwillig und tragen in ganz unterschiedlichen Bereichen Verantwortung. Ein Pflichtjahr übersieht diese Realität, entwertet bestehendes Engagement und blendet die Perspektiven derjenigen aus, die es unmittelbar betreffen würde. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sehen Freiwilligkeit als Grundprinzip - Pflichtjahre widersprechen unserer verbandlichen Grundhaltung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Junges freiwilliges Engagement erleben wir täglich. Junge Menschen übernehmen seit jeher Verantwortung in Jugendverbänden, Sportvereinen, kulturellen Initiativen, Kirchengemeinden, Rettungsdiensten oder politischen Bewegungen. Diese Vielfalt trägt entscheidend zu einer lebendigen Demokratie und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt bei. Insofern „geben junge Menschen jetzt schon der Gesellschaft etwas zurück“, was wertschätzend anzuerkennen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Freiwilligkeit funktioniert – und verdient mehr Unterstützung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schon heute engagieren sich jedes Jahr zehntausende junge Menschen in Freiwilligendiensten. Laut Bundesstatistik nehmen allein im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) regelmäßig etwa fünfzigtausend junge Menschen teil, im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind es im Jahresdurchschnitt rund fünfunddreißigtausend und im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) mehrere tausend. Diese Zahlen zeigen, dass die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Gesellschaft einzusetzen, vorhanden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Was fehlt, sind bessere Rahmenbedingungen, damit sich noch mehr junge Menschen für diesen Weg entscheiden können.  </p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Oct 2025 15:24:21 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Kein generelles Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55756</link>
                        <author>Vorstand</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55756</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. lehnt ein generelles Verbot von Social Media für alle unter 16-Jährigen ab. Gleichzeitig bekräftigen wir die dringende Notwendigkeit, Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Jugendarbeit, Schulen, Familien, Politik und Plattformbetreiber müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen, damit junge Menschen die Chancen von Social Media (Information, Kommunikation, kreativer Ausdruck, digitale Teilhabe) nutzen können, ohne unnötig gefährdet zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. fordert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Altersbezogene Schutzmaßnahmen</strong><br>
Wir fordern eine altersdifferenzierte Schutzstrategie für die Nutzung sozialer Medien. Für Kinder unter 13 Jahren sollen eigene Accounts grundsätzlich nicht zulässig sein, da entsprechende Angebote für diese Altersgruppe ungeeignet sind. Für junge Menschen zwischen 13 und 17 Jahren müssen Plattformen verpflichtend jugendgerechte Einschränkungen vorsehen. Dazu gehören der Ausschluss von Livestreaming, Push-Benachrichtigungen, endloses Scrollen, personalisierter Werbung, der Verzicht auf individuelle Nutzungsprofile<a href="#_ftn1">[1]</a> und zusätzliche Schutzfunktionen für 13- bis 15-Jährige, die eine elterliche Begleitung erleichtern. Voraussetzung ist eine datenschutzkonforme Infrastruktur zur Altersverifikation, deren Aufbau auf europäischer Ebene vorangetrieben werden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Keine private Nutzung digitaler Endgeräte in der Schulzeit</strong><br>
Wir fordern, dass das im Thüringer Schulgesetz bereits verankerte Verbot der Nutzung (privater) digitaler Endgeräte (§ 30 Abs. 3a) einheitlich und konsequent umgesetzt wird. Ausnahmen dieser Regelungen sind von der Schulkonferenz zu beschließen. Für die Umsetzung des Verbots sind praktikable Aufbewahrungssysteme einzurichten.<a href="#_ftn2">[2]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Co-Regulation fördern</strong><br>
Wir fordern verbindliche Standards für Medienbildung in der Lehramtsausbildung, kontinuierliche Fortbildung aller Lehrkräfte sowie gezielte Programme zur Qualifizierung von Eltern und Fachkräften in Co-Regulation (zum Beispiel Umgang mit Nutzungszeiten, Schlaf, Konflikten und Cybermobbing).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Medienbildung weiter ausbauen</strong><br>
Thüringen ist mit dem Schulfach <em>Medienbildung und Informatik</em> Vorreiter in Deutschland. Damit allein ist es aber nicht getan. Wir fordern, dass die Qualität des Unterrichts regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird, dass Lehrkräfte verbindlich qualifiziert und ergänzende Angebote in Jugendarbeit und Elternarbeit systematisch gefördert werden. Nur so wird Medienbildung zu einem dauerhaften und wirksamen Schutzfaktor für junge Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Individuelle Nutzungsprofile entstehen, wenn Plattformen Daten über das Verhalten einzelner Nutzer*innen sammeln und daraus ein detailliertes Bild ihrer Interessen und Gewohnheiten erstellen. Diese Profile dienen der gezielten Werbung und der individuellen Steuerung von Inhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Vgl. Brailovskaia, et al. (2025). <a href="https://cdn.table.media/assets/briefings/research/2025_diskussionspapier_soziale_medien.pdf?utm_source=chatgpt.com">Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen</a>. hrsg. von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, S. 40 &amp; Tagesschau (2024). <a href="https://www.tagesschau.de/wissen/technologie/handy-verbot-schulen-100.html">Handyverbot in Schulen hat positive Effekte</a>.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In einem Gastbeitrag vom 14.08.2025 für die FAZ forderte Ministerpräsident Mario Voigt ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.<a href="#_ftn1">[1]</a> Er griff damit ein Thema auf, dass gesellschaftlich schon länger kontrovers diskutiert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Landesjugendring Thüringen e. V. lehnen wir ein generelles Verbot von Social Media für unter 16-Jährige ab. Ein solches Verbot wäre ein massiver Eingriff in Grundrechte junger Menschen wie Meinungs- und Informationsfreiheit und in das Recht auf digitale Teilhabe.<a href="#_ftn2">[2]</a> Zugleich ist die Wirksamkeit eines pauschalen Verbots wissenschaftlich nicht belegt. Die Leopoldina macht deutlich, dass es zwar Zusammenhänge zwischen Social-Media-Nutzung und Problemen wie Depressionen, Angststörungen oder Schlafstörungen gibt, aber noch nicht sicher ist, ob Social Media wirklich die Ursache dafür ist.<a href="#_ftn3">[3]</a> Auch die praktische Umsetzbarkeit eines Verbots bleibt fraglich. Altersangaben lassen sich leicht umgehen, technische Alterskontrollen<a href="#_ftn4">[4]</a> bergen Datenschutzrisiken und könnten zu Ausweichbewegungen auf weniger regulierte Angebote führen.<a href="#_ftn5">[5]</a> Soziale Medien sind zudem zentrale Räume für Information, Kommunikation, kreativen Ausdruck und gesellschaftliche Teilhabe.<a href="#_ftn6">[6]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig nehmen wir die bestehenden Risiken von Social Media<a href="#_ftn7">[7]</a> ernst. Exzessive Nutzung kann die psychische Gesundheit beeinträchtigen, etwa durch suchtähnliche Muster, „Doomscrolling“<a href="#_ftn8">[8]</a> und den Druck permanenter Vergleiche. Cybermobbing, sexualisierte Belästigung, Desinformation und problematische Körperideale sind reale Gefahren, die besonders junge Menschen treffen können. Das liegt nicht daran, dass es Jugendlichen grundsätzlich an der Fähigkeit zur Selbstregulation fehlt. In der Adoleszenz<a href="#_ftn9">[9]</a> reifen jedoch exekutive Kontrollfunktionen<a href="#_ftn10">[10]</a> wie die Fähigkeit zur Selbstkontrolle noch aus, während soziale Belohnung und Rückmeldungen durch Peers besonders stark wirken. Diese Kombination erhöht bei intensiver Social-Media-Nutzung die Anfälligkeit für negative Affekte, ungesunde Vergleichsdynamiken und problematische Nutzungsmuster. Schutzfaktoren sind konsistente Co-Regulation<a href="#_ftn11">[11]</a> durch Eltern und pädagogische Fachkräfte sowie schulische und außerschulische Medienbildung. Ergänzend braucht es aber auch Pflichten für Plattformen. Dazu zählen sichere Standardeinstellungen, transparente und steuerbare Algorithmen, keine personalisierte Werbung, Verzicht auf suchterzeugende Mechaniken und datenschutzkonforme Altersabsicherung.<a href="#_ftn12">[12]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine aktuelle Studie macht deutlich, dass viele junge Menschen selbstkritisch auf ihr Nutzungsverhalten blicken. Eine große Mehrheit sagt, dass sie mehr Zeit in sozialen Medien verbringt, als ihnen guttut. Ein Drittel empfindet die Nutzung sogar als erheblich belastend. Gleichzeitig lehnen die meisten ein generelles Verbot ab. Dieser scheinbare Widerspruch zeigt, dass junge Menschen die Ambivalenz von Social Media sehr genau wahrnehmen. Sie wollen nicht ausgeschlossen werden, sondern wünschen sich Unterstützung und klare Regeln, um ihre Nutzung besser steuern zu können.<a href="#_ftn13">[13]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daraus folgt eine differenzierte Position. Anstelle eines generellen Verbots setzen wir auf altersbezogene Schutzmaßnahmen, die digitale Teilhabe ermöglichen und gleichzeitig Risiken verringern. Dazu gehören verpflichtende Vorgaben für Plattformen sowie ein deutlicher Ausbau der Medienbildung in Schulen, Jugendarbeit und Elternarbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein internationaler Blick zeigt, dass die Ansätze im Umgang mit Social Media vielschichtig sind. In Australien gilt ab Dezember 2025 eine Social-Media-Mindestalter-Regelung. Plattformen müssen Konten von unter 16-Jährigen verhindern. Das Verbot setzt also bei den Plattformen an, nicht bei den Nutzer*innen. Das Verbot hat damit eine reale Vollzugsperspektive.<a href="#_ftn14">[14]</a> Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass viele junge Menschen das Verbot durch VPN-Dienste<a href="#_ftn15">[15]</a> umgehen.<a href="#_ftn16">[16]</a> Ein solches Vorgehen sendet aber dennoch ein gesellschaftliches Signal: Was verboten ist, gilt als riskant. Damit wird die Botschaft verstärkt, dass junge Menschen besonderen Schutz brauchen. Schweden setzt im Gegensatz zu Australien am pädagogischen Raum an und führt ab Herbst 2026 ein landesweites Handyverbot in Schulen und Orten der Nachmittagsbetreuung ein. Damit sollen Konzentration, Sicherheit und Interaktion gestärkt werden, ohne eine generelle Social-Media-Altersgrenze zu erlassen.<a href="#_ftn17">[17]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Vorschläge von Mario Voigt greifen nachvollziehbare Sorgen auf, etwa psychische Belastungen und schulische Überforderung. Sie greifen jedoch zu kurz, wenn sie auf eine pauschale Lösung setzen. Ein generelles Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige ist weder verhältnismäßig, noch praktikabel. Stattdessen fordern wir jugendgerechte Schutzmaßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. Voigt (2025) in der FAZ. <a href="https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/mario-voigts-digitalplan-smartphone-und-social-media-erst-ab-diesem-alter-110633763.html">Smartphone ab Vierzehn, Social Media ab Sechzehn</a>, erschienen am 14.08.2025.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Vgl. Dreyer (2025) für das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut. <a href="https://leibniz-hbi.de/die-huerden-eines-social-media-verbots-in-deutschland/">Die Hürden eines Social-Media-Verbots in Deutschland: Eine kurze juristische Analyse</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref3">[3]</a> Vgl. Brailovskaia, et al. (2025). <a href="https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Diskussionen/2025_Diskussionspapier_Soziale_Medien.pdf">Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen</a>. hrsg. von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, S. 6ff.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref4">[4]</a> Mit technischen Alterskontrollen sind Verfahren gemeint, die über die bloße Selbstauskunft hinausgehen, zum Beispiel Altersnachweise über Ausweisdokumente, Zahlungsdaten oder biometrische Verfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref5">[5]</a> Vgl. Dreyer (2025) für das Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut. <a href="https://leibniz-hbi.de/die-huerden-eines-social-media-verbots-in-deutschland/">Die Hürden eines Social-Media-Verbots in Deutschland: Eine kurze juristische Analyse</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref6">[6]</a> Vgl. Brailovskaia, et al. (2025). <a href="https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Diskussionen/2025_Diskussionspapier_Soziale_Medien.pdf">Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen</a>. hrsg. von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, S. 13ff.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref7">[7]</a> Mit Social Media sind in dieser Position vorrangig plattformbasierte Netzwerke und Content-Sharing-Dienste wie Instagram, TikTok, Snapchat oder YouTube gemeint. Messenger-Dienste wie WhatsApp stehen im Grenzbereich. Sie sind primär Kommunikationsdienste, können aber durch Gruppenfunktionen und Statusmeldungen ähnliche Dynamiken und Risiken erzeugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref8">[8]</a> Doomscrolling bezeichnet das zwanghafte Konsumieren negativer Nachrichten in sozialen Medien, obwohl diese eine negative Wirkung auf ihre psychische Gesundheit haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref9">[9]</a> Adoleszenz ist die Lebensphase des Übergangs von der Kindheit zum Erwachsenenalter, die typischerweise im Alter von 10 bis 20 Jahren liegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref10">[10]</a> Exekutive Kontrollfunktionen sind geistige Fähigkeiten wie planen, sich konzentrieren und Impulse kontrollieren, die für die bewusste Steuerung des eigenen Verhaltens wichtig sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref11">[11]</a> Mit <em>Co-Regulation</em> ist die gemeinsame Gestaltung und Begleitung der Mediennutzung von Jugendlichen durch Erwachsene gemeint. Eltern und pädagogische Fachkräfte setzen dabei klare Regeln, geben Orientierung und unterstützen dabei, selbstständige und verantwortungsbewusste Nutzungsweisen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref12">[12]</a> Die Autor*innen des Diskussionspapiers <a href="https://cdn.table.media/assets/briefings/research/2025_diskussionspapier_soziale_medien.pdf?utm_source=chatgpt.com">Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen</a>, hrsg. von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfehlen für Konten von unter 18-Jährigen: Verbot von Werbung für Produkte und Inhalte, die die psychische und physische Gesundheit gefährden können; altersgerechte algorithmische Vorschläge; keine personalisierte Werbung; keine Generierung von Nutzungsprofilen; keine Partneranzeigen; keine Möglichkeit zur werbebasierten Monetarisierung (z. B. bezahlte Produktplatzierung, Affiliate-Links, Sponsoring); Datenschutzrichtlinien und -einstellungen in einfacher und leicht verständlicher Sprache und ergänzend für Konten von unter 16-Jährigen: ausschließlich Inhalte und Interaktionen mit bereits bestätigten Kontakten; kein Live-Streaming (weder Hosting noch passiver Konsum); keine Push-Nachrichten, kein Autoplay und kein endloses Scrollen („infinite scrolling“); S. 39.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref13">[13]</a> Vgl. Vodafone Stiftung (2025). <a href="https://www.vodafone-stiftung.de/wp-content/uploads/2025/09/Zwischen-Bildschirmzeit-und-Selbstregulation-Jugendstudie-Vodafone-Stiftung-2025.pdf">Zwischen Bildschirmzeit und Selbstregulation</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref14">[14]</a> Vgl. eSafetyCommissioner (o. J.). <a href="https://www.esafety.gov.au/about-us/industry-regulation/social-media-age-restrictions?utm_source=chatgpt.com">Social media age restrictions</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref15">[15]</a> VPN-Dienste (Virtuelles Privates Netzwerk) verschleiern den eigenen Standort im Internet. Damit können Nutzer*innen zum Beispiel so tun, als wären sie in einem anderen Land, um Sperren oder Altersbeschränkungen zu umgehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref16">[16]</a> Vgl. Tagesschau (2025). <a href="https://www.tagesschau.de/ausland/ozeanien/australien-social-media-104.html">Australiens Jugendliche umgehen Social-Media-Verbot</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref17">[17]</a> Vgl. Bryant (2025) in The Guardian. <a href="https://www.theguardian.com/world/2025/sep/16/sweden-nationwide-mobile-phone-ban-schools?utm_source=chatgpt.com">Sweden to implement nationwide mobile phone ban in schools</a>.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Oct 2025 09:00:28 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B1: Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/peter-weise-57652</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 29.09.2025)</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/peter-weise-57652</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/49Vollversammlung/peter-weise-57652/embeddedpdf?file=%2F49Vollversammlung%2Fpeter-weise-57652%2Fviewpdf%3FsectionId%3D23020"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 02 Oct 2025 10:50:35 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Erweitertes Führungszeugnis als verpflichtende Voraussetzung für die Beantragung und Verlängerung JuLeiCa</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55588</link>
                        <author>Thüringer Karnevaljugend</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55588</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesjugendring Thüringen e.V. möge sich dafür einsetzen, dass die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtende Voraussetzung für die Beantragung und Verlängerung der Jugendleiter*in-Card (Juleica) wird.<br>
Dabei sollen folgende Wege zur Nachweisführung ermöglicht werden:<br>
1. Einsichtnahme und Prüfung durch das zuständige Jugendamt,<br>
2. oder Einsichtnahme durch Dozent*in der Juleica-Schulung mit entsprechender<br>
Dokumentation.<br>
Der Landesjugendring wird gebeten, sich sowohl auf Landesebene als auch – soweit möglich – auf Bundesebene für diese verpflichtende Regelung einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Jugendleiterin-Card (Juleica) ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis für ehrenamtlich tätige Jugendleiter*innen. Sie weist sowohl eine absolvierte Qualifizierung als auch die grundsätzliche Eignung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach. Während die fachliche Befähigung durch den erfolgreichen Abschluss der Schulung gesichert ist, fehlt bislang eine einheitlich verpflichtende Überprüfung der persönlichen Eignung im Hinblick auf einschlägige Vorstrafen, insbesondere im Bereich von Sexualdelikten und<br>
anderen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerade für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es von entscheidender Bedeutung, dass ausschließlich Personen mit einwandfreiem Verhalten eine Juleica erhalten oder ihre bestehende Karte verlängern können. Nur so können die Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und das hohe Ansehen der Juleica langfristig erhalten und gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowohl bei der Neubeantragung als auch bei der Verlängerung der Juleica bietet eine klare, rechtlich abgesicherte und bundesweit anerkannte Grundlage. Durch die Möglichkeit, die Prüfung über das Jugendamt oder durch die Schulungsleitung vorzunehmen, bleibt das Verfahren für Träger und Antragstellende handhabbar und flexibel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dieser Maßnahme wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig gestärkt und ein einheitlicher Standard im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes geschaffen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 25 Sep 2025 20:29:40 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/zukunft-der-bildung-schule-der-zukunft-65361</link>
                        <author>Vorstand</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/zukunft-der-bildung-schule-der-zukunft-65361</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Die Vollversammlung beschließt, das Thema Zukunft der Bildung auf Grundlage des vorliegenden Diskussionspapiers im kommenden Jahr weiter zu vertiefen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Der Vorstand wird beauftragt, das Diskussionspapier unter aktiver Einbeziehung der Mitgliedsverbände weiterzuentwickeln. Ziel ist es, zur 50. Vollversammlung im Jahr 2026 einen umfassenden bildungspolitischen Grundsatzantrag vorzulegen, der die Position des Landesjugendring Thüringen e.V. klar nach außen trägt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die 46. Vollversammlung hat 2022 einen Beschluss zur Begrenzung der Wochenstunden bei Schüler*innen gefasst. In den folgenden Gesprächen mit der Thüringer Landespolitik wurde jedoch deutlich, dass die zeitliche Belastung nur ein Aspekt von vielen ist. Eine echte Reformperspektive erfordert eine umfassendere Bildungswende.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vor diesem Hintergrund hat eine Arbeitsgruppe aus Vorstand und Geschäftsstelle ein multiperspektivisches Diskussionspapier zur Zukunft der Bildung – Zukunft der Schule erarbeitet. Es macht deutlich, dass Schule sich ändern muss, aber Bildung auch über schulisches Lernen hinausgeht. Das Papier soll Denkanstöße geben, die Debatte innerhalb des Landesjugendring Thüringen e.V. befördern und die Grundlage für eine vertiefte Auseinandersetzung bilden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Sep 2025 15:11:35 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Förderprogramm für junges Ehrenamt in Thüringen</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/forderprogramm-fur-junges-ehrenamt-in-thuringen-35005</link>
                        <author>Thüringer Sportjugend</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/forderprogramm-fur-junges-ehrenamt-in-thuringen-35005</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung des Landesjugendrings beauftragt den Vorstand, sich weiterhin in der Umsetzung der Rahmenrichtlinie des Thüringer Ehrenamtsgesetztes (RRL ThürEhrAG) sowie der Evaluation des ThürEhrAG („drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetztes“ §16) für ein Förderprogramm mit dem Schwerpunkt „Junges Engagement“, angegliedert an den Landesjugendring Thüringen, einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Des Weiteren soll der Vorstand bzw. die Geschäftsstelle nach Möglichkeit, bei der Änderung der Rahmenrichtlinie (nach Evaluation) aktiv mitwirken.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Thüringer Ehrenamtsgesetz ist ein bedeutendes Gesetz zur Anerkennung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Freistaat Thüringen. Es schafft eine rechtliche Grundlage, um die ehrenamtliche Arbeit in verschiedenen Bereichen zu stärken und den Engagierten mehr Wertschätzung entgegenzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 7. Juni 2024 hat der Thüringer Landtag das deutschlandweit erste <a href="https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=EhrAmtG_TH_!_6">Ehrenamtsgesetz</a> beschlossen. „Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Umsetzung des in Artikel 41a der Verfassung des Freistaats Thüringen festgeschriebenen Staatsziels zum Schutz und zur Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für die Gesellschaft.&quot; (Artikel 1 Thüringer Ehrenamtsgesetz, § 1 Ziel des Gesetzes).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es entstand aus der Erkenntnis, dass das Ehrenamt ein unverzichtbarer Pfeiler des gesellschaftlichen Lebens ist, der jedoch oft nicht ausreichend gewürdigt wird. Die Gesetzgebung hat folgende wesentliche Ziele:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Anerkennung und Wertschätzung: Das Gesetz drückt die offizielle Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch das Land aus. Es ist ein klares politisches Signal, dass dieses Engagement gewürdigt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Stärkung von Strukturen: Das Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen Staat, Kommunen und den ehrenamtlichen Organisationen. Es schafft die Basis für eine gezielte Förderung und Unterstützung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Förderung des jungen Engagements: Das Gesetz beinhaltet spezifische Regelungen, um junge Menschen zum Ehrenamt zu motivieren und ihre Arbeit zu erleichtern.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um den besonderen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen von jungen Menschen gerecht zu werden, ist ein gesondertes Förderprogramm über den Landesjugendring notwendig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Denn junges Engagement unterscheidet sich von den älteren Generationen. Es ist häufig projektbasiert, digitaler und weniger an starre Verbandsstrukturen gebunden. Eine eigene Säule würde diese spezifischen Merkmale anerkennen, aufgreifen und eine gezielte Förderung ermöglichen, die besser auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten ist und gleichzeitig die Möglichkeit schafft, stetig im Austausch mit der Zielgruppe als Interessenvertretung zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem könnten so die Leistungen junger Engagierter deutlicher hervorgehoben und sie als gleichwertigen Partner in der Gesellschaft etabliert werden. Dies ist besonders wichtig, um das Klischee des unpolitischen oder nicht engagierten Jugendlichen zu widerlegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der derzeitigen Förderrichtlinie ist ein Programm &quot;Service Learning - Lernen durch Engagement&quot; über die TES (Thüringer Ehrenamtsstiftung) angedacht. Ein solches Programm sollte über den Dachverband für die Belange von Kindern und Jugendlichen, den Landesjugendring Thüringen, initiiert, umgesetzt und evaluiert werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Sep 2025 11:33:13 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A 1: Förderprogramm für junges Ehrenamt in Thüringen</title>
                        <link>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55550</link>
                        <author>Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e.V.</author>
                        <guid>https://ljrt.antragsgruen.de/49Vollversammlung/motion/55550</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vollversammlung des Landesjugendrings beauftragt den Vorstand sich weiterhin in der Umsetzung der Rahmenrichtlinie des Thüringer Ehrenamtsgesetztes (RRL ThürEhrAG) sowie der Evaluation des ThürEhrAG („drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetztes“ §16) für ein Förderprogramm mit dem Schwerpunkt „junges Engagement“ angegliedert an den Landesjugendring Thüringen einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Des Weiteren soll der Vorstand bzw. die Geschäftsstelle nach Möglichkeit, bei der Änderung der Rahmenrichtlinie (nach Evaluation) aktiv mitwirken.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Thüringer Ehrenamtsgesetz ist ein bedeutendes Gesetz zur Anerkennung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Freistaat Thüringen. Es schafft eine rechtliche Grundlage, um die ehrenamtliche Arbeit in verschiedenen Bereichen zu stärken und den Engagierten mehr Wertschätzung entgegenzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 7. Juni 2024 hat der Thüringer Landtag das deutschlandweit erste <a href="https://landesrecht.thueringen.de/perma?j=EhrAmtG_TH_!_6">Ehrenamtsgesetz</a> beschlossen. „Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Umsetzung des in Artikel 41a der Verfassung des Freistaats Thüringen festgeschriebenen Staatsziels zum Schutz und zur Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für die Gesellschaft.&quot; (Artikel 1 Thüringer Ehrenamtsgesetz, § 1 Ziel des Gesetzes).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es entstand aus der Erkenntnis, dass das Ehrenamt ein unverzichtbarer Pfeiler des gesellschaftlichen Lebens ist, der jedoch oft nicht ausreichend gewürdigt wird. Die Gesetzgebung hat folgende wesentliche Ziele:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Anerkennung und Wertschätzung: Das Gesetz drückt die offizielle Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch das Land aus. Es ist ein klares politisches Signal, dass dieses Engagement gewürdigt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Stärkung von Strukturen: Das Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen Staat, Kommunen und den ehrenamtlichen Organisationen. Es schafft die Basis für eine gezielte Förderung und Unterstützung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Förderung des jungen Engagements: Das Gesetz beinhaltet spezifische Regelungen, um junge Menschen zum Ehrenamt zu motivieren und ihre Arbeit zu erleichtern.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um den besonderen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen von jungen Menschen gerecht zu werden, ist ein gesondertes Förderprogramm über den Landesjugendring notwendig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Denn junges Engagement unterscheidet sich von den älteren Generationen. Es ist häufig projektbasiert, digitaler und weniger an starre Verbandsstrukturen gebunden. Eine eigene Säule würde diese spezifischen Merkmale anerkennen, aufgreifen und eine gezielte Förderung ermöglichen, die besser auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten ist und gleichzeitig die Möglichkeit schafft, stetig im Austausch mit der Zielgruppe als Interessenvertretung zu sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem könnten so die Leistungen junger Engagierter deutlicher hervorgehoben und sie als gleichwertigen Partner in der Gesellschaft etabliert werden. Dies ist besonders wichtig, um das Klischee des unpolitischen oder nicht engagierten Jugendlichen zu widerlegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der derzeitigen Förderrichtlinie ist ein Programm &quot;Service Learning - Lernen durch Engagement&quot; über die TES (Thüringer Ehrenamtsstiftung) angedacht. Ein solches Programm sollte über den Dachverband für die Belange von Kindern und Jugendlichen, den Landesjugendring Thüringen, initiiert, umgesetzt und evaluiert werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 17 Sep 2025 10:17:51 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>