Änderungen von A5 zu A5
| Ursprüngliche Version: | A5 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 25.09.2025, 20:29 |
| Neue Version: | A5 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 10.11.2025, 00:06 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 9:
Der Landesjugendring Thüringen e.V. möge sich dafür einsetzen, dass die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtende Voraussetzung für die Beantragung und Verlängerung der Jugendleiter*in-Card (Juleica) wird.
Dabei sollen folgende Wege zur Nachweisführung ermöglicht werden:
1. Einsichtnahme und Prüfung durch das zuständige Jugendamt,
2. oder Einsichtnahme durch Dozent*in der Juleica-Schulung mit entsprechender
Dokumentation.
Der Landesjugendring wird gebeten, sich sowohl auf Landesebene als auch – soweit möglich – auf Bundesebene für diese verpflichtende Regelung einzusetzen.
Der Landesjugendring Thüringen e.V. spricht sich dafür aus, dass bei der Antragstellung auf Ausstellung bzw. Verlängerung einer Jugendleiter*in-Card (Juleica) die Vorlage und Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses beim Träger, bei dem die Antragstellenden ehrenamtlich tätig sind, verpflichtende Voraussetzung ist.
Die Mitglieder des Landesjugendring Thüringen e.V. werden aufgefordert, sich dieser anzunehmen und in ihren Strukturen auf entsprechende Umsetzung hinzuwirken.
Der Vorstand und die Geschäftsführung werden beauftragt, im Kontext der Richtlinie des Landes auf eine Aufnahme dieser Regelung hinzuwirken.
