| Veranstaltung: | 49. Vollversammlung |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 05.5 Erweitertes Führungszeugnis als verpflichtende Voraussetzung für die Beantragung und Verlängerung JuLeiCa |
| Antragsteller*in: | Thüringer Karnevaljugend |
| Status: | Angenommen |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A5: Erweitertes Führungszeugnis als verpflichtende Voraussetzung für die Beantragung und Verlängerung JuLeiCa
Antragstext
Der Landesjugendring Thüringen e.V. spricht sich dafür aus, dass bei der
Antragstellung auf Ausstellung bzw. Verlängerung einer Jugendleiter*in-Card
(Juleica) die Vorlage und Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses
beim Träger, bei dem die Antragstellenden ehrenamtlich tätig sind,
verpflichtende Voraussetzung ist.
Die Mitglieder des Landesjugendring Thüringen e.V. werden aufgefordert, sich
dieser anzunehmen und in ihren Strukturen auf entsprechende Umsetzung
hinzuwirken.
Der Vorstand und die Geschäftsführung werden beauftragt, im Kontext der
Richtlinie des Landes auf eine Aufnahme dieser Regelung hinzuwirken.
Begründung
Die Jugendleiterin-Card (Juleica) ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis für ehrenamtlich tätige Jugendleiter*innen. Sie weist sowohl eine absolvierte Qualifizierung als auch die grundsätzliche Eignung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach. Während die fachliche Befähigung durch den erfolgreichen Abschluss der Schulung gesichert ist, fehlt bislang eine einheitlich verpflichtende Überprüfung der persönlichen Eignung im Hinblick auf einschlägige Vorstrafen, insbesondere im Bereich von Sexualdelikten und
anderen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche.
Gerade für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es von entscheidender Bedeutung, dass ausschließlich Personen mit einwandfreiem Verhalten eine Juleica erhalten oder ihre bestehende Karte verlängern können. Nur so können die Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und das hohe Ansehen der Juleica langfristig erhalten und gestärkt werden.
Die verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowohl bei der Neubeantragung als auch bei der Verlängerung der Juleica bietet eine klare, rechtlich abgesicherte und bundesweit anerkannte Grundlage. Durch die Möglichkeit, die Prüfung über das Jugendamt oder durch die Schulungsleitung vorzunehmen, bleibt das Verfahren für Träger und Antragstellende handhabbar und flexibel.
Mit dieser Maßnahme wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig gestärkt und ein einheitlicher Standard im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes geschaffen.

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