| Veranstaltung: | 49. Vollversammlung |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 05.4 Förderprogramm für junges Ehrenamt in Thüringen |
| Antragsteller*in: | Thüringer Sportjugend |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A4: Förderprogramm für junges Ehrenamt in Thüringen
Antragstext
Die Vollversammlung des Landesjugendrings beauftragt den Vorstand, sich
weiterhin in der Umsetzung der Rahmenrichtlinie des Thüringer Ehrenamtsgesetztes
(RRL ThürEhrAG) sowie der Evaluation des ThürEhrAG („drei Jahre nach
Inkrafttreten dieses Gesetztes“ §16) für ein Förderprogramm mit dem Schwerpunkt
„Junges Engagement“, angegliedert an den Landesjugendring Thüringen,
einzusetzen.
Des Weiteren soll der Vorstand bzw. die Geschäftsstelle nach Möglichkeit, bei
der Änderung der Rahmenrichtlinie (nach Evaluation) aktiv mitwirken.
Begründung
Das Thüringer Ehrenamtsgesetz ist ein bedeutendes Gesetz zur Anerkennung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Freistaat Thüringen. Es schafft eine rechtliche Grundlage, um die ehrenamtliche Arbeit in verschiedenen Bereichen zu stärken und den Engagierten mehr Wertschätzung entgegenzubringen.
Am 7. Juni 2024 hat der Thüringer Landtag das deutschlandweit erste Ehrenamtsgesetz beschlossen. „Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Umsetzung des in Artikel 41a der Verfassung des Freistaats Thüringen festgeschriebenen Staatsziels zum Schutz und zur Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für die Gesellschaft." (Artikel 1 Thüringer Ehrenamtsgesetz, § 1 Ziel des Gesetzes).
Es entstand aus der Erkenntnis, dass das Ehrenamt ein unverzichtbarer Pfeiler des gesellschaftlichen Lebens ist, der jedoch oft nicht ausreichend gewürdigt wird. Die Gesetzgebung hat folgende wesentliche Ziele:
- Anerkennung und Wertschätzung: Das Gesetz drückt die offizielle Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch das Land aus. Es ist ein klares politisches Signal, dass dieses Engagement gewürdigt wird.
- Stärkung von Strukturen: Das Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen Staat, Kommunen und den ehrenamtlichen Organisationen. Es schafft die Basis für eine gezielte Förderung und Unterstützung.
- Förderung des jungen Engagements: Das Gesetz beinhaltet spezifische Regelungen, um junge Menschen zum Ehrenamt zu motivieren und ihre Arbeit zu erleichtern.
Um den besonderen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen von jungen Menschen gerecht zu werden, ist ein gesondertes Förderprogramm über den Landesjugendring notwendig.
Denn junges Engagement unterscheidet sich von den älteren Generationen. Es ist häufig projektbasiert, digitaler und weniger an starre Verbandsstrukturen gebunden. Eine eigene Säule würde diese spezifischen Merkmale anerkennen, aufgreifen und eine gezielte Förderung ermöglichen, die besser auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten ist und gleichzeitig die Möglichkeit schafft, stetig im Austausch mit der Zielgruppe als Interessenvertretung zu sein.
Zudem könnten so die Leistungen junger Engagierter deutlicher hervorgehoben und sie als gleichwertigen Partner in der Gesellschaft etabliert werden. Dies ist besonders wichtig, um das Klischee des unpolitischen oder nicht engagierten Jugendlichen zu widerlegen.
In der derzeitigen Förderrichtlinie ist ein Programm "Service Learning - Lernen durch Engagement" über die TES (Thüringer Ehrenamtsstiftung) angedacht. Ein solches Programm sollte über den Dachverband für die Belange von Kindern und Jugendlichen, den Landesjugendring Thüringen, initiiert, umgesetzt und evaluiert werden.

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